Vienna Konservatorium Budapest

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ECTS

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VIENNA KONSERVATORIUM

ECTS

European Credit Transfer System


EINLEITUNG

Die Europäische Union fördert die Hochschulkooperation, um Studierenden und Hochschulen eine qualitativ bessere Bildung zu ermöglichen. Eine zentrale Komponente dieser Hochschulkooperation ist die Studentenmobilität. Das Erasmus-Programm hat gezeigt, dass ein Auslandsstudium eine besonders wertvolle Erfahrung sein kann. Ein solcher Aufenthalt ist nicht nur die beste Art, andere Länder, Ideen, Sprachen und Kulturen kennen zu lernen, sondern erweist sich zunehmend als wichtiger Faktor für den akademischen und beruflichen Erfolg.
Die Anerkennung von Studienleistungen und Diplomen ist eine Voraussetzung für die Schaffung eines europäischen Bildungsraums, in dem sich Studierende und Lehrende frei bewegen können. In diesem Sinne wurde im Rahmen eines Pilotprojekts des Erasmus-Programms das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) entwickelt. In der externen Bewertung von ECTS hat das System seine vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten unter Beweis gestellt, so dass die Europäische Kommission beschlossen hat, ECTS in ihren Vorschlag für das Sokrates-Programm, insbesondere unter Kapitel I über die Hochschulbildung (Erasmus), aufzunehmen. Das zuvor auf das Pilotprojekt beschränkte ECTS wird somit als Teil der europäischen Dimension des Hochschulwesens ein wesentlich weiteres Anwendungsspektrum finden.
ECTS soll mehr Transparenz schaffen, Brücken zwischen den Hochschulen schlagen und den Studierenden ein größeres und interessanteres Studienangebot ermöglichen. Mit Hilfe der für das ECTS-System gemeinsam vereinbarten Bewertungsmittel (Anrechnungspunkte und Noten) können die Hochschulen die im Ausland erbrachten Studienleistungen wesentlich leichter anerkennen. Darüber hinaus ermöglicht das ECTS-System ein besseres Verständnis der nationalen Bewertungsmethoden. Die Anwendung von ECTS beruht auf drei Prinzipien: Information (über Studiengänge und Studienleistungen), gegenseitiges Einvernehmen (zwischen den Partnerhochschulen und dem/der Studierenden) und die Anwendung der ECTS-Anrechnungspunkte (für das absolvierte Studienpensum). Dieses Handbuch soll potentiellen Benutzern des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) bei der praktischen Einführung des Systems helfen. Die wichtigsten Elemente des ECTS, die im Rahmen des Pilotprojekts von 145 europäischen Hochschulen aus allen Mitgliedstaaten und den Staaten des Europäischen Wirtschaftsbundes (EEA) entwickelt, eingehend erprobt und verbessert wurden, werden kurz dargelegt.

DIE HAUPTMERKMALE VON ECTS:

Das ECTS-System basiert auf drei Prinzipien: Information (über Studiengänge und Studienleistungen), gegenseitiges Einvernehmen (zwischen den Partnerhochschulen und dem/der Studierenden) und Anwendung der ECTS-Anrechnungspunkte (für das absolvierte Studienpensum). Diese Prinzipien werden durch drei ECTS¬ Schlüsseldokumente umgesetzt: das Informationspaket, das Bewerbungsformular für Studierende/das Studienabkommen und die Abschrift der Studiendaten. Vor allem aber tragen die Studierenden, Hochschullehrer und Hochschulen, die Auslandserfahrungen zu einem festen Bestandteil des Bildungsprozesses machen wollen, zur erfolgreichen Umsetzung von ECTS bei.

Inhalt, Aufbau und Gleichwertigkeit der Studiengänge werden in keiner Weise durch ECTS bestimmt. Hier handelt es sich um Qualitätsaspekte, die die Hochschulen bei den Vorbereitungen für bi- oder multilaterale Kooperationsvereinbarungen selbst klären müssen. Mit ECTS verfügen diese Akteure über ein Mittel, das mehr Transparenz schaffen und die akademische Anerkennung erleichtern kann.

Die volle akademische Anerkennung ist für die Studentenmobilität im Rahmen des Socrates¬/Erasmus-Programms eineconditio sine qua non. Volle akademische Anerkennung bedeutet, dass das Auslandsstudium (einschließlich Prüfungen und anderer Formen der Leistungsmessung) einen vergleichbaren Abschnitt des Studiums an der Heimathochschule.

 

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